Der ungebührliche Ahne

 

Es gibt unzählige Namen, die darauf hindeuten, dass da mal mehr gewesen sein sollte. Es handelt sich um die Herkunftsnamen. Nur ist die Frage, wie mag wohl dieses „von“ verloren gegangen sein? Da muss etwas passiert sein. Die Geschichten ranken sich um verzocken, versaufen, verkaufen, entzogen. Jedem, der so eine Geschichte in der Familie hat, sei gesagt, vergessen Sie die Geschichten. Wenn Wahrheitsgehalt daran wäre, hätte sich nicht nur das Gerücht gehalten, sondern auch der Grund und der ist in aller Regel gut dokumentiert. Als erstes sollten Sie sich überzeugen, ob es eigentlich ein Adelsgeschlecht dieses Namens gab und wann das eigentlich lebte. Wenn Sie nicht fündig werden, können sie sich, wenn Sie ansonsten keine Ambitionen zur Ahnenforschung haben, jegliche weitere Suche nach ihrem „von“ sparen. Finden sie ein solches Adelsgeschlecht, sollten Sie nachschauen, ob es nicht etwa noch mit samt seinem "von" existiert. Dann ist also auch nichts verloren gegangen.

 

Adelige Titel verschwinden nicht einfach. Auch ein Verkauf war nicht möglich. Verzocken und Verspielen fällt auch aus, das ging nur mit materiellem Besitz aber nicht mit Adelstiteln. Zu Adel kam man durch Nobilitierung, er war grundsätzlich nur vererblich. Es war eine Standeserhöhung und ein Stand war nicht verkäuflich. Was wollte also ein Käufer auch mit so einem "von" anfangen? Er hätte sich weder mit den fremden Federn schmücken, noch seinen Stand aufbessern können. Er hätte sich nur wegen Anmaßung strafbar gemacht. Da waren also Geld, Abtretungen von Besitzrechten und Schuldscheine alle mal mehr wert, als ein Geschäft, das keins war.

 

Es gab allerdings Fälle, wo es zur Adelsenthebung kam und diese sind in den Kriminalakten zu finden. Allerdings zählte ungebührliches Benehmen und Spielsucht  nicht zu den Gründen. Da musste es schon wesentlich handfester zugegangen sein. Es finden sich Mörder, Vergewaltiger aber auch Leute, die wegen schwerwiegendem Betrugs zu langer Kerkerhaft verurteilt wurden. Eine Festungshaft galt nicht als unehrenhaft und der dort inhaftiere, wurde nicht des Adels enthoben. Wenn es so heftig war, dass es zu einer Kerkerhaft kam, hätte sich  nicht nur die Geschichte vom Adelsverlust, sondern auch der dazugehörige Grund überliefert. Angemerkt sei in dem Zusammenhang, dass es keine Sippenhaftung gab. Des Titels verlustig ging nur der Verurteilte selbst, nicht aber seine Familie. Nachkommen, die erst nach dem Adelsverlust geboren wurden, waren von Geburt her schon nicht adelig und konnten demzufolge auch die Adelstitel nicht führen oder verlieren. Gleiches gilt für den Adelsverzicht. Aus welchem Grunde er auch immer stattfand, man musste es schriftlich darlegen, sonst hatte es keine Gültigkeit und der Name würde in voller Form bis heute bestehen.

 

Wenn sie nun immer noch davon überzeugt sind, dass Ihr adliges „von“ dennoch irgendwie verloren ging, dann hilft auch hier nur noch die eigene Familie gründlich zu erforschen, bis es sich wieder anfindet.