Es gibt unzählige Namen, die darauf
hindeuten, dass da mal mehr gewesen sein sollte. Es handelt sich um die Herkunftsnamen.
Nur ist die Frage, wie mag wohl dieses von verloren gegangen sein? Da muss
etwas passiert sein. Die Geschichten ranken sich um verzocken, versaufen, verkaufen,
entzogen. Jedem, der so eine Geschichte in der Familie hat, sei gesagt, vergessen Sie die
Geschichten. Wenn Wahrheitsgehalt daran wäre, hätte sich nicht nur das Gerücht
gehalten, sondern auch der Grund und der ist in aller Regel gut dokumentiert. Als erstes
sollten Sie sich überzeugen, ob es eigentlich ein Adelsgeschlecht dieses Namens gab und
wann das eigentlich lebte. Wenn Sie nicht fündig werden, können sie sich, wenn Sie
ansonsten keine Ambitionen zur Ahnenforschung haben, jegliche weitere Suche nach ihrem
von sparen.
Adelige Titel verschwinden nicht
einfach. Auch ein Verkauf war nicht möglich. Verzocken und Verspielen fällt auch aus,
das ging nur mit materiellem Besitz aber nicht mit Adelstiteln. Zu Adel kam man durch
Nobilitierung, er war grundsätzlich nur vererblich. Es war eine Standeserhöhung und ein
Stand war nicht verkäuflich. Was wollte also ein Käufer auch mit so einem
"von" anfangen? Er hätte sich weder mit den fremden Federn schmücken, noch
seinen Stand aufbessern können. Er hätte sich nur wegen Anmaßung strafbar gemacht. Da
waren also Geld, Abtretungen von Besitzrechten und Schuldscheine alle mal mehr wert, als
ein Geschäft, das keins war.
Es gab allerdings Fälle, wo es zur
Adelsenthebung kam und diese sind in den Kriminalakten zu finden. Allerdings zählte
ungebührliches Benehmen und Spielsucht nicht zu den Gründen. Da musste es schon
wesentlich handfester zugegangen sein. Es finden sich Mörder, Vergewaltiger aber auch
Leute, die wegen schwerwiegendem Betrugs zu langer Kerkerhaft verurteilt wurden. Eine
Festungshaft galt nicht als unehrenhaft und der dort inhaftiere, wurde nicht des Adels
enthoben. Wenn es so heftig war, dass es zu einer Kerkerhaft kam, hätte sich nicht
nur die Geschichte vom Adelsverlust, sondern auch der dazugehörige Grund überliefert.
Angemerkt sei in dem Zusammenhang, dass es keine Sippenhaftung gab. Des Titels verlustig
ging nur der Verurteilte selbst, nicht aber seine Familie. Nachkommen, die erst nach dem
Adelsverlust geboren wurden, waren von Geburt her schon nicht adelig und konnten
demzufolge auch die Adelstitel nicht führen oder verlieren. Gleiches gilt für den
Adelsverzicht. Aus welchem Grunde er auch immer stattfand, man musste es schriftlich
darlegen, sonst hatte es keine Gültigkeit und der Name würde in voller Form bis heute
bestehen.
Wenn sie nun immer noch davon
überzeugt sind, dass Ihr adliges von dennoch irgendwie verloren ging, dann
hilft auch hier nur noch die eigene Familie gründlich zu erforschen, bis es sich wieder
anfindet.